So kann's aussehen

 

Hier im Folgenden mal beispielhaft ein Text, der verdeutlicht, wie eine Abmahnung aussieht, die auch SIE treffen könnte. Eine solche Abmahnung trifft in der Regel per Post ein, oft aber auch zuvor (manchmal auch nur) per Fax.

Übrigens, eine Abmahnung braucht überhaupt nicht bei Ihnen einzutreffen, um wirksam zu werden! Der abmahnende Anwalt muß nur nachweisen, daß er eine Abmahnung (bzw. 'irgendetwas') per Post oder Fax abgeschickt hat. Ob bei Ihnen etwas angekommen ist, interessiert den Richter nicht. Dieser Fakt ist nur EINE der Merkwürdigkeiten und - ja, Ungerechtigkeiten - die sich um die Abmahnungen ranken ...

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 
auf Ihrer WebSite wurden umfangreiche Marken-, Patent- und Urheberrechtsverletzungen festgestellt. Unter anderem verwenden Sie dort widerrechtlich die folgenden, durch meine Mandanten geschützten Begriffe:
 
Internet, Homepage, Impressum, Banner, Button, Links und Home
 
Ferner verwenden Sie die nachfolgenden, patentrechtlich geschützten Farben, Buchstaben und Techniken:
 
Farbe Magenta; Buchstabe "T"; Begriff "Yellow"; Klick-Button; Klick-Links; blau unterstrichene Hyperlinks
 
Sie verletzen damit die ausschließlich bei meinen Mandanten liegenden Rechte, mit der Folge, daß diesen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zustehen.
 
Ich habe Sie aufzufordern, die oben erwähnten Begriffe und Techniken unverzüglich zu entfernen, sowie die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb von 7 Tagen unterzeichnet an mich zurückzusenden.
 
Die Kosten meiner Inanspruchnahme gehen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ebenfalls zu Ihren Lasten:
 
Streitwert: 50.000,00 €  
   
1,3 Geschäftsgebühr
§§ 2,13 RVG, Nr. 2400 VV
1.359,80€
Post und Telekommunikation
Nr. 7001 VV RVG
20,00€
   
Zwischensumme 1.379,80€
16% Mehrwertsteuer 220,77€
   
Gesamtbetrag 1.600,57 €

 

Nach fruchtlosem Ablauf der oben genannten Frist werde ich meinen Mandanten empfehlen, ohne weitere Aufforderung gerichtlich gegen Sie vorzugehen. Gerichtsstand ist dabei Hintertupfingen (§ 32 ZPO).

Gezeichnet Dr. Raff von Gier

 

Dieser Text wurde von uns geklaut, etwas abgewandelt bzw. ergänzt, und hier neu veröffentlich. Selbstverständlich mit Einverständnis des Rechteinhabers! ;-) Der Ursprungstext ist zu finden auf www.rettet-das-internet.de, einer sehr interessanten und informativen Seite zum Thema, die man nur jedem Internet-User ans Herz legen kann!

 

So oder so ähnlich sehen auch echte Abmahnungen aus!

Und wenngleich in diesem Beispiel etwas überspitzt dargestellt, sind die in einer echten Abmahnung erhobenen Vorwürfe und Forderungen oftmals ebenso absurd. Aber ernst gemeint! Denn, sie basieren auf ebenso absurder deutscher Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Sie sind demnach absurd - aber rechtlich einwandfrei! Wenn es nicht so ernst wäre, müßte man lachen ...

Nur, und DARUM geht es, bei mancher Gesetzgebung und Rechtsprechung muß man sich wirklich fragen, ob da niemand mit HIRN anwesend war, als Gesetze ausgearbeitet, verabschiedet und letztlich angewandt wurden bzw. werden? Oder wurden/werden einfach nur ganz bestimmte Interessen gewahrt, ohne Rücksicht auf Otto-Normal?

Wir wollen jedenfalls nicht mehr die 'Dummen Schafe' sein, mit denen 'man' es nach Belieben machen kann.

Und Sie? Abonnieren Sie unseren Newsletter ...

Übrigens: Wenn Sie ein solches Schreiben von einem Anwalt erhalten, müssen Sie (so gut wie in JEDEM Fall) die Kosten des Anwaltes begleichen. Zahlen Sie nicht, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Was die Kosten natürlich erhöht. Zumal Sie vermutlich unterliegen werden, denn, die Abmahnungen 'klingen' zwar oftmals absurd, sind juristisch aber, wie gesagt, einwandfrei! Schlechte Karten für den Abgemahnten ...

Hinweis: Wir distanzieren uns ausdrücklich von mißbräuchlicher Verwendung dieses satirischen Beispiel-Textes. Nicht, daß noch ein Abmahn-Anwalt auf die Idee kommt, diesen Beispiel-Text als Grundlage für eine Abmahnung zu verwenden! Die angeführten Abmahn-Gründe sind mittlerweile, nachdem einige Anwälte es doch versuchen wollten, von der Rechtsprechung hinreichend abgeschmettert worden. ;-)

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