Was Ihnen nicht hilft

 

Immer wieder sieht man auf WebSites einen Disclaimer, also einen Haftungs-Ausschluß folgender Art. Ich kann jeden WebSite-Besitzer nur WARNEN davor, derartiges online zu stellen. Daß er nämlich schützt, ist ein Irrglaube. Ein weit verbreiteter übrigens, denn, wie ich gerade (Ende Januar 2008) sehe, sagt Tante Google:

ungefähr 330.000 Ergebnisse für 'Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt'

 

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrechts-Verletzung von Schutzrecht-Inhaberinnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung erfolgen. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandete Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.

 

*lach*

Ein derartiger Versuch, die Haftung auszuschließen bzw. sich vor einer Abmahnung zu schützen, ist ... naiv und absurd. Und auch gefährlich. Anders kann man es kaum bezeichnen. Da kann man von Abmahnungen bzw. der derzeit gängigen Praxis in Deutschland ja halten, was man will ... aber so etwas ...

Ich erläutere im folgenden an 2-3 Punkten, weshalb derartiges Unsinn ist.

Vorweg, weil es so ... laienhaft und absurd ist: ... was bitte sind 'fremde Rechte Dritter'? Was 'Rechte Dritter' sind, wissen wir. Aber was sind 'fremde Rechte'? Wenn es fremde Rechte gibt, gibts auch 'befreundete Rechte', oder? Fremd - befreundet. Ahhh ... da geht mir ein Licht auf: Der Verfasser meint "Rechte Dritter, die mir nicht bekannt sind"? Oder meinte er "Rechte, die mir fremd sind?" Hmmm...

Egal wie es gemeint ist: die Formulierung ist absoluter Unsinn und schließt überhaupt kein Recht aus. Wie auch? Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn wohl "von dem Recht wußte ich nichts, also darf ich deswegen auch nicht belangt werden"? basieren?

Niemand, der juristisch auch nur einigermaßen bewandert ist, formuliert derartigen Quark. Was uns schon mal darauf hindeuten kann, daß dies wohl nicht von einem Anwalt geprüft oder gar formuliert wurde. (Nicht vergessen: Anwälte sind zwar die ausführenden Organe beim Abmahn-Wahnsinn ... aber nur ein kleiner Teil der Anwaltschaft ist so orientiert. Der größere Teil arbeitet korrekt; und auf den können/sollten/müssen wir im Zweifelsfall bauen und ihm auch vertrauen.)

 

Zunächst mal ist doch seltsam, daß nur von ...Inhaberinnen, aber nicht von Inhabern gesprochen wird. Was der Verfasser im übrigen sagen will, weiß er selbst vermutlich gar nicht genau (oder NUR er selbst), weil ... es einfach nur absurd ist: Sollte ich Inhaber eines Rechtes sein (Bild, Text), und dieses Recht wird vom WebSite-Betreiber gestört, dann DARF ich die Beseitigung NICHT OHNE SEINE Zustimmung veranlassen. Hä? Wie? Sollte ich ausgeraubt worden sein, dann muß ich den Räuber erst um Erlaubnis fragen, ob ich zur Polizei gehen darf??? Absurd.

 

Die Entscheidung, was 'zu Recht' beanstandet wurde und was nicht, sollen wir vermutlich vertrauensvoll dem Rechte-Verletzer überlassen. Nun ja, sicher ist: Er wird ganz UNVERZÜGLICH jedwede Rechts- verletzung abstellen, wenn er erstmal eine Einstweilige Verfügung vom Gericht erhält. Und eine solche erhält er schnell, wenn der in seinen Rechten Verletzte dies veranlaßt.

 

DAS allerdings ist ... unverfroren und frech. Oder dummdreist. Zunächst soll wohl der Eindruck erweckt werden, dieser Disclaimer habe den Rang einer gesetzlichen BESTIMMUNG. Was natürlich Unsinn ist.

In einem Anwalts-Forum habe ich mal die Überlegung eines Lesers gefunden, der meinte, es könnte doch aber Paragraph so-und-so in Frage kommen, von wegen Schadenminderungspflicht. Ich dachte mir nur "Und deshalb muß ich denjenigen, der ein Recht von mir verletzt hat, fragen, ob ich einen Anwalt einschalten darf?" Der Anwalt, und alle anderen Leser, haben entsprechend geantwortet: das ist Unsinn.

 

Trotz dieser kurzen und sicher oberflächlichen Erläuterung darf ja dennoch jemand glauben, er könne sich durch einen solchen Text zumindest mit etwas Glück schützen, weil vielleicht derjenige, dessen Rechte verletzt werden, sich 'abschrecken' läßt (weil er NOCH naiver ist, als er). Dem sei gesagt:


1.)
Wenn das ein sich in seinen Rechten verletzt Glaubender ernst nimmt, er also keine Abmahnung schickt, kann und wird er vielleicht sofort KLAGE einreichen. Darüber hat der Verfasser vermutlich nicht nachgedacht?! Oder will er dem Richter dann auch sagen "Kosten übernehme ich nicht, denn ich habe extra auf meine WebSite geschrieben: sollte ich Rechte verletzen, dürfen die Verletzten nichts unternehmen, ohne mich zu fragen!" *lol*


2.)
Dieser Disclaimer lädt mindestens jeden Konkurrenten eines Gewerbetreibenden nahezu zu einer BERECHTIGTEN Abmahnung ein; so zumindest die einhellige Meinung vieler (der meisten, aller?) Anwälte. Einige gehen sogar weiter ...



Also vorsicht, kann ich nur raten. ;-)


Nachtrag: eine Variante, bei der der Autor sicher glaubt, etwas mehr "butter bei de Fische zu tun", weil er Paragraphen einbaut:

Sollte auf unserer Homepage ein Inhalt oder ein Foto fremde Rechte dritter verletzen oder wettbewerbsrechtliche Probleme beinhalten, so bitten wir um Nachricht ohne Kostennote nach §8 Abs 4 UWG Wir werden diese von Ihnen beanstandeten Probleme kurzfristig entfernen ohne Ihrerseits die Einschaltung eines Rechtsbeistandes. Würde ein Anwalt oder Verein uns eine Kostenpflichtige Abmahnung zukommen lassen, würde es (der) gegen § 13 Abs.5 UWG verstoßen.


Niemand muß glauben, was ich hier jetzt schreibe; jeder kann machen was er will.

Aber: auch diese Variante ist absolut wirkungslos. Und nicht nur das: da hier Paragraphen genannt werden, könnte sogar noch viel stärker ... ich nenne es mal so: ein Tatbestand vorliegen, der abmahnfreudige Anwälte auf den Plan ruft. ;-)

Also ... vorsicht!

 

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